AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hej Lille

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Verbraucher*innen (im Anschluss Mieterin und Käuferin genannt)

(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die weibliche Form verwendet. Alle Geschlechter sind gleichermaßen gemeint.

(3) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.hejlille.de einsehbar und im Laden in gedruckter Form verfügbar.

(4) Individuelle Absprachen zwischen Hej Lille und der Mieterin haben Vorrang, sofern sie in Textform festgehalten werden.

(5) Hej Lille behält sich das Recht vor diese AGB anzupassen. Änderungen werden den registrierten Mieterinnen spätestens vier Wochen vorher per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die Mieterin nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag für die Regalbuchung und das Mietverhältnis wird zwischen Hej Lille und der Mieterin geschlossen.

(2) Die Buchung erfolgt über das System Zellr (ein europäischer Anbieter). Dessen AGB und Datenschutzerklärung sind einsehbar unter

www.zellr.com/privacy_policy.html und

www.zellr.com/sovellus/rpc.php?request=html_termsofservice&lang=de.

(3) Ein Mietvertrag kommt zustande durch eine Buchung, die online über www.hejlille.de oder direkt im Laden erfolgen kann. Der Mieterin werden vor Abgabe ihres Angebots die Mietpreise angezeigt. Anschließend wählt die Mieterin den gewünschten Zeitraum und akzeptiert im Zuge der Buchung die AGB.

(4) Beim Verkauf von Waren kommt der Kaufvertrag ausschließlich zwischen der Mieterin und der Käuferin zustande, nicht mit Hej Lille.

3. Preise und Zahlung

(1) Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung der Miete kann über folgende Zahlungsmöglichkeiten erfolgen:

(3) Die Miete ist mit Vertragsschluss sofort fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet Hej Lille Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung von Verzugsschäden ist dadurch nicht ausgeschlossen.

4. Mietbedingungen

(1) Buchbare Werktage entsprechen den Öffnungstagen des Ladenlokals von Hej Lille.

(2) Die Mindestmietdauer eines Stands beträgt sieben Werktage.

Weitere mögliche Mietzeiträume sind wie folgt und auf der Website von Hej Lille einsehbar:

(3) Mietzeiträume, die über die auf der Website angebotenen Zeiträume hinausgehen, können nach individueller Absprache in Textform mit Hej Lille vereinbart werden.

(4) Die von der Mieterin in dem angemieteten Verkaufsregal angebotenen Artikel dürfen ausschließlich aus den folgenden Kategorien stammen: Kleidung (Kleidergröße 40 – 176), Schuhe, Spielzeug, Accessoires, Babyausstattung sowie Umstands- und Stillkleidung.

Nicht verkauft werden dürfen insbesondere:

Vom Verkauf ausgeschlossen sind insbesondere Lebensmittel, Pflanzen, Waffen, Betäubungsmittel oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe, Erotikartikel, Plagiate, brennbare, gefährliche, verderbliche oder stark riechende Gegenstände, lebende oder lebensfähige Tiere oder Stoffe, Flüssigkeiten, Gase sowie illegal erworbene oder verbotene Waren.

Das Anbieten bzw. Ausstellen im Verkaufsregal von Waren, die ausschließlich zum Weiterverkauf erworben wurden, ist nicht gestattet.

(5) Die Mieterin ist verpflichtet, alle Artikel vor der Auslage sorgfältig auf Mängel zu prüfen. Darunter fallen z. B. Beschädigungen, Defekte, Flecken, Schädlingsbefall der hygienische sowie technische Mängel. Sind kleine Mängel vorhanden, die den sicheren Gebrauch nicht beeinträchtigen, müssen diese deutlich am Artikel kenntlich gemacht werden, damit Käuferinnen darüber informiert sind. Alle angebotenen Artikel müssen vor der Auslage im Ladenlokal Hej Lille gewaschen bzw. gereinigt werden.

Hej Lille behält sich das Recht vor, sowohl mangelhafte wie auch ungeeignete Artikel nach eigenem Ermessen aus dem Verkauf zu entnehmen und die Mieterin unverzüglich zur Abholung aufzufordern. Dafür räumt Hej Lille eine Frist von bis zu 3 Werktagen ein. Bei nicht fristgerechter Abholung, wird jeder weitere Lagerungstag mit einer Verzugsgebühr in Höhe von 5 €/Tag berechnet.

(6) Die Mieterin versichert, dass die angebotenen Artikel ihr Eigentum sind und keine Rechte Dritter verletzen.

Der Verkauf von Plagiaten oder Fälschungen ist untersagt. Bei Verstößen behält sich Hej Lille das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und, sofern erforderlich, die zuständigen Behörden zu informieren.

(7) Die Mieterin verpflichtet sich, ihre Artikel im Verkaufsregal übersichtlich und gepflegt zu platzieren sowie sauber zu halten.

Ferner trägt die Mieterin dafür Sorge, dass durch die Nutzung der Verkaufsfläche keine Beeinträchtigungen, Schäden oder wissentliche Verschmutzungen am Mietobjekt (Verkaufsregal), am Gebäude oder gegenüber Dritten entstehen. Hierunter fallen z.B. Klebereste, Beschriftungen oder Anbringung von Schrauben/Nägeln. Es ist nicht erlaubt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen, die deren Zustand dauerhaft oder wesentlich verändern könnten.

Optional kann gegen Gebühr ein Aufräumservice von Hej Lille gebucht werden.

Neue Artikel können während des Mietzeitraums jederzeit hinzugefügt werden. Dazu müssen im Zellr-Konto neue Preisetiketten erstellt werden, die für 1 € pro Druck von Hej Lille ausgehändigt werden können.

Hej Lille behält sich vor, die Mieterin bei Überfüllung des Verkaufsregals zur Artikelreduzierung aufzufordern.

Besteht die Gefahr einer Beschädigung des Inventars oder anderer Waren, ist Hej Lille, nach eigenem Ermessen, dazu berechtigt, das Verkaufsregal ohne vorherige Rücksprache zu räumen und die Mieterin unverzüglich zur Abholung aufzufordern. Dafür räumt Hej Lille eine Frist von bis zu 3 Werktagen ein. Bei nicht fristgerechter Abholung, wird jeder weitere Lagerungstag mit einer Verzugsgebühr in Höhe von 5 €/Tag berechnet.

(8) Etwaige Beschädigungen oder Verschmutzungen der Verkaufsfläche sind unverzüglich nach Übernahme des Verkaufsregals sowie Mietbeginn an Hej Lille zu melden.

(9) Die angebotenen Artikel dürfen nur in den von Hej Lille zur Verfügung gestellten Regalen sowie Sonderflächen präsentiert werden. Die Verwendung eigener Regale, Tische oder ähnlicher Aufbauten ist nicht gestattet.

Transportbehälter wie Taschen, Kisten oder Kartons, mit denen die Mieterin ihre Ware anliefert, müssen sofort wieder mitgenommen werden.

(10) Das Anschließen oder Betreiben elektrischer Geräte durch die Mieterin an dem Verkaufsregal ist nicht gestattet.

(11) Die Mieterin darf ihre Artikel frühestens einen Werktag vor Mietbeginn, jeweils eine Stunde vor Ladenschluss, in das angemietete Verkaufsregal einräumen sowie auf den Sonderflächen platzieren.

Zudem kann ab Beginn des Mietzeitraums das Einräumen sowie Wiederauffüllen werktags eine halbe Stunde vor Ladenöffnung erfolgen.

Eine Einlagerung der Verkaufsware vor Mietbeginn ist nur möglich, wenn dies vorher in Textform mit Hej Lille vereinbart oder vertraglich geregelt wurde.

(12) Grundsätzlich dürfen nur Artikel im oder auf dem angemieteten Regal zum Verkauf angeboten werden. Artikel, die außerhalb des Verkaufsregals platziert werden, darf Hej Lille jederzeit entfernen, wenn diese Platzierungen nicht vereinbart sind. Zudem darf die Mieterin ihre Artikel den aktuellen Themen. bzw. Saisonflächen (z.B. Schuhe, Regenkleidung, Umstandsmode) zuordnen und an diesen ausstellen. Nach Beendigung der Mietzeit verpflichtet sie sich, diese Artikel unaufgefordert und eigenhändig einzusammeln.

(13) Während der gesamten Mietlaufzeit dürfen bis zu drei Großartikel (z.B. Kinderwagen, Babyschale oder andere sperrige Artikel, die nicht sicher im Regal platziert werden können) der Mieterin auf der Sonderfläche für Großartikel zum Verkauf befinden. Nach erfolgreichem Verkauf eines der Artikel darf die Mieterin erneut auf insgesamt drei Großartikel nachlegen. Hej Lille behält sich das Recht vor eine Begrenzung für Stückzahlen der Großartikel auf der Fläche vorzunehmen.

(14) Auf dem obersten Regalboden des Verkaufsregals dürfen keine Gegenstände mit Rädern platziert werden, um die Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.

Hej Lille ist berechtigt, Artikel, die herunterfallen könnten oder zu schwer sind (z. B. Autositze), vom oberen Regal zu entfernen oder das Verkaufsregal aus Sicherheitsgründen umzugestalten.

(15) Das Ein- und Ausräumen des Regals ist nur mit einem von Hej Lille ausgestellten „Mieterausweis“ zulässig.

(16) Erscheint die Mieterin am ersten Tag der Mietzeit nicht zur Einrichtung ihres Verkaufsregals und informiert Hej Lille nicht vorab, ist Hej Lille berechtigt, das angemietete Verkaufsregal ohne Ankündigung zu stornieren und weiterzuvermieten.

(17) Der Mietzeitraum endet am vereinbarten Enddatum des Mietverhältnisses eine Stunde vor Ladenschluss.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Verkaufsregal von der Mieterin vollständig geräumt sowie sämtliche Artikel von den Sonderflächen (z.B. Saisonständern) entfernt worden sein. Nach vollständiger Räumung ist die Mieterin unverzüglich dazu aufgefordert ihren Mieterausweis an der Kasse abzugeben sowie die geräumten Artikel zur Überprüfung vorzuzeigen und anschließend auf direktem Wege aus dem Ladenlokal zu entfernen.

Die Leerung darf nur durch die Mieterin selbst oder eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Hierfür ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen; bei einer Vertretung zusätzlich eine schriftliche Vollmacht der Mieterin.

Preisschilder müssen an den Artikeln verbleiben, da Produkte ohne Preisschild nicht aus dem Geschäft mitgenommen werden dürfen. Warensicherungen werden an der Kasse entfernt bzw. deaktiviert.

(18) Wird der Stand nicht rechtzeitig geleert, darf das Personal von Hej Lille die verbliebenen Artikel zusammenpacken und kostenpflichtig einlagern.

In diesem Fall wird eine Verzugsgebühr von 50 € inkl. USt. berechnet.

Hej Lille informiert die Mieterin drei Tage vor Ablauf der Mietdauer per E-Mail über dieses Vorgehen.

Alternativ kann die Mieterin vorab einen kostenpflichtigen Regal-Ausräumservice buchen (10 € inkl. USt.), der die Lagerung der Ware für 5 Werktage umfasst. Wird dieser Service nicht gebucht, kostet die Lagerung 5 € inkl. USt. pro Tag. Die Lagerung erfolgt in diesem Fall kostenpflichtig für maximal zehn Tage; nach sieben Tagen wird die Mieterin per E-Mail daran erinnert, dass die Waren nach Ablauf der Frist gemäß § 959 BGB als aufgegeben gelten.

Etwaige Mahn- oder Lagergebühren werden vor der Auszahlung des Verkaufserlöses abgezogen.

(19) Alle Artikel müssen mit den von Hej Lille bereitgestellten Preisetiketten ausgezeichnet sein.

Artikel ohne Preisschild können weder verkauft noch aus dem Laden entfernt werden. Nur Artikel, die vorab von der Mieterin in einer abgeschlossenen Artikelliste angelegt wurden und für die damit ein Preisetikett vorgesehen ist, dürfen zur Bestückung des Verkaufsregals in das Ladenlokal Hej Lille mitgebracht werden.

Die Artikelliste wird von der Mieterin im Zellr-Konto digital angelegt die Preisetiketten auf dieser Basis anschließend bei Hej Lille ausgedruckt oder zugesendet.

Preisänderungen sind nur durch das Erstellen eines neuen Etiketts zulässig; das Durchstreichen oder Überschreiben von Preisen ist untersagt.

Unleserliche oder fehlende Etiketten führen dazu, dass die Artikel nicht verkauft werden können und von Hej Lille in einem Fundregal eingelagert werden.

Diese Artikel müssen spätestens zum Ende des Mietzeitraums abgeholt werden.

Die Artikelliste ist unter folgenden Angaben zu pflegen: Marke, Artikelart, Größe (z. B. „H&M, Pullover, 122“). Optional dürfen Hinweise zu Material oder Mängeln ergänzt werden.

(20) Geht ein Preisschild verloren oder werden nach Ablauf des Mietzeitraums Artikel im Laden gefunden, werden diese im Bereich „Fundsachen“ aufbewahrt.

Die Mieterin ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob sich in ihrem Regal Artikel mit einer anderen Regalnummer befinden, und diese dem Hej Lille-Personal zu übergeben. Die Mieterin ist verpflichtet fehlende Artikel aus Ihrem Verkaufssortiment umgehend zu melden.

(21) Artikel ohne Preisschilder werden maximal 28 Tage im Bereich „Fundsachen“ gelagert. Nach Ablauf dieser Frist gehen sie in das Eigentum von Hej Lille über oder werden gespendet.

(22) Die Mieterin kann für ihr gesamtes Verkaufssortiment einen Rabatt von 25 %, 50 % oder 75 % gewähren (z. B. kurz vor Ende des Mietzeitraums).

Hierzu muss sie Hej Lille in Textform informieren, damit der Rabatt an der Kasse automatisch berücksichtigt und am Verkaufsregal sowie auf den Sonderflächen sichtbar ausgezeichnet wird.

Der Rabatt gilt immer für alle Artikel des angemieteten Verkaufsregals, einschließlich solcher, die auf den Sonderflächen einsortiert sind. Für einzelne Artikel kann kein Rabatt vergeben werden.

Artikel, die sich außerhalb des Verkaufsregals befinden, werden nicht automatisch als rabattiert gekennzeichnet, der Rabatt ist jedoch im Kassensystem hinterlegt und wird bei Verkauf entsprechend abgezogen. Für die Auszeichnung der rabattierten Artikel auf den Sonderflächen steht es der Mieterin frei, sich die entsprechenden Rabattschilder vom Hej Lille-Personal aushändigen zu lassen und die Artikel damit auszuzeichnen.

Abweichende Regelungen können auf Anfrage individuell vereinbart werden.

(23) Hej Lille stellt verschiedene Kleiderbügel zur Verfügung.

(24) Ab einem Warenwert von 30 € ist die Sicherung der Verkaufsartikel verpflichtend.

Die Mieterin kann frei entscheiden, ob sie Artikel im Preisbereich zwischen 15 € und 29,99 € zusätzlich sichern möchte.

Für alle Artikel mit einem Verkaufspreis ab 15 € stellt Hej Lille kostenlos Diebstahlsicherungen zur Verfügung.

Für Waren mit einem Verkaufspreis unter 15 € können auf Wunsch weitere Sicherungen gegen eine Gebühr von 0,05 € pro Stück gemietet (Hartetiketten) oder gekauft (Klebeetiketten) werden.

(25) Sofern verfügbar, kann die Mieterin eine Etikettierpistole ausleihen, um ihre Artikel zu Hause zu beschriften.

Die Ausleihe erfolgt gegen eine Gebühr von 1 € pro Tag (maximal für 5 Werktage) sowie eine Kaution von 12 €.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer Etikettierpistole besteht nicht.

(26) Sofern die Mieterin gewerbliche Verkäuferin im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist, trägt sie selbst die Verantwortung, ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem zuständigen Finanzamt ordnungsgemäß zu erfüllen.

Hej Lille agiert ausschließlich als Vermittlungsplattform und führt Umsatzsteuer nur auf Standmieten, Verkaufsprovisionen sowie gebuchte Zusatzleistungen ab.

(27) Als Sonderflächen werden alle Verkaufsflächen im Ladenlokal bezeichnet, die neben des angemieteten Verkaufsregals ebenfalls seitens der Mieterinnen als zusätzliche Verkaufsfläche genutzt werden können. Darunter fallen:

5. Verkaufserlöse und Abrechnung

(1) Vom Verkaufserlös behält Hej Lille am Ende des Mietzeitraums eine Provision von 17 % ein. Wir verweisen auf die Preiskonditionen, die auf unserer Webseite ausgezeichnet sind.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach Ende der Mietzeit.

Mahn- oder Lagergebühren werden vor der Auszahlung abgezogen.

(3) Die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt innerhalb von 14 Werktagen auf das angegebene Konto der Mieterin. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

(4) Die Mieterin ist verpflichtet, ihre Kontodaten und persönlichen Angaben im Buchungssystem aktuell zu halten. Die Mieterin trägt die Kosten für vergebliche Zustellversuche.

6. Stornierung und Rückerstattung

(1) Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Bis 2 Wochen vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos und die Mieterin erhält die volle Rückerstattung. Bis 1 Woche vor Mietbeginn erfolgt eine Rückerstattung in Höhe von 50 % und bei einer Stornierung von weniger als 1 Woche vor Mietbeginn erhält die Mieterin keine Rückerstattung.

(2) Hej Lille kann Buchungen vor Beginn ohne Angabe von Gründen stornieren. In diesem Fall wird der volle Betrag erstattet. Bei Verstößen gegen die AGB darf Hej Lille den Vertrag auch während der Mietzeit beenden, ohne Rückerstattung.

7. Haftung

(1) Die von Hej Lille geschuldete und vereinbarte Beschaffenheit des Mietgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Absprachen mit der Mieterin. Werbliche Aussagen, Prospekte, Hinweise oder sonstige Informationen außerhalb des Vertrags begründen keine zusätzliche Beschaffenheitsvereinbarung.

(2) Beratungen durch Hej Lille zur Nutzung des Verkaufsregals erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Übernahme einer Haftung.

Jegliche Informationen oder Hinweise zur Nutzung oder Eignung des Verkaufsregals sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schrftlich im Mietvertrag zugesichert wurden.

Die Mieterin bleibt weiterhin verpflichtet, das Verkaufsregal eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass es für ihre Zwecke geeignet sowie in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.

(3) Optische Mängel, die innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, berechtigen die Mieterin weder zur Minderung des Mietzinses noch zur Geltendmachung von Schadensersatz.

Hej Lille behält sich zudem das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Mängel zu beseitigen sind und welche als zumutbar gelten und somit keine Maßnahmen erfordern.

(4) Hej Lille haftet nicht für Schäden oder Verluste an den von der Mieterin eingebrachten Artikeln, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, Vandalismus, Schädlingsbefall, Einbruch, Diebstahl oder ähnliche Vorkommnisse entstehen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Hej Lille zurückzuführen ist.

Die Mieterin ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob für die genannten Risiken eine entsprechende Versicherung abzuschließen ist oder ob ein bestehender Versicherungsschutz diese bereits umfasst.

(5) Beeinträchtigungen, die durch Dritte oder äußere Umstände verursacht werden, beispielsweise Verkehrsumleitungen, Bauarbeiten, Straßensperrungen, Lärm-, Geruchs- oder Staubbelästigungen, begründen keine Ansprüche der Mieterin gegenüber Hej Lille, solange Hej Lille für diese Umstände nicht verantwortlich ist. Ebenso hat die Mieterin kein Recht auf Mietminderung oder Schadensersatz, wenn die Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasserversorgung aufgrund von Ereignissen unterbrochen wird, die nicht im Verantwortungsbereich von Hej Lille liegen.

Dies gilt auch bei Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Versorgung, sowie im Falle von Naturereignissen, Pandemien oder sonstigen Katastrophen.

(6) Bei unvorhersehbaren Ereignissen, insbesondere bei Krankheit des Personals oder betrieblichen Störungen, ist Hej Lille berechtigt, das Ladengeschäft vorübergehend zu schließen.

In einem solchen Fall stehen der Mieterin weder ein Recht auf Mietminderung noch Schadensersatzansprüche gegenüber Hej Lille zu.

(7) Hej Lille haftet für sonstige Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis nur dann, wenn Hej Lille selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

In allen anderen Fällen besteht keine Haftung.

(8) Von den Haftungsbeschränkungen gem. dem vorstehenden § 11 Abs. 1 bis Abs. 7 ausgenommen sind

8. Käuferinnenansprüche

(1) Hej Lille ist nur Vermittler und übernimmt keine Garantie oder Haftung für die von Mieterinnen angebotenen Artikel.

(2) Rückgabe oder Umtausch von gekauften Artikeln sind ausgeschlossen.

9. Foto- und Social-Media-Nutzung

Mit Abschluss des Mietvertrags erklärt sich die Mieterin einverstanden, dass im Rahmen unserer Datenschutzvereinbarung Hej Lille Fotos oder Videos der Verkaufsfläche oder der angebotenen Waren für die eigene Website oder Social-Media-Kanäle nutzen darf.

10. Mängelrüge

(1) Hej Lille prüft nach eigenem Ermessen, ob ein angezeigter Umstand einen zu beanstandenden Mangel darstellt. Stellt Hej Lille einen solchen Mangel fest, ist Hej Lille verpflichtet, die rechtzeitig gerügten Mängel am Stand auf eigene Kosten zu beseitigen, sofern diese den vorgesehenen Gebrauch der Mietsache mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Hej Lille kann anstelle der Mängelbeseitigung einen funktional gleichwertigen Ersatzstand bereitstellen, wenn dies für die Mieterin zumutbar ist. Lässt sich der Defekt nicht kurzfristig beheben und steht auch kein Ersatz zur Verfügung, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Bis zum Eintritt des Mangels bleibt die Mieterin zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.

(2) Für Zeiträume, in denen die Mietsache für die Mieterin vollständig unbrauchbar ist, entfällt die Pflicht zur Mietzahlung. Ist die Tauglichkeit der Mietsache lediglich eingeschränkt, hat die Mieterin nur eine entsprechend reduzierte Vergütung zu entrichten. Bei nur unwesentlichen Beeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Mietminderung.

(3) Ist Hej Lille zur Mängelbeseitigung verpflichtet und verstreicht eine angemessene gesetzte Nachfrist ohne Erfolg, steht der Mieterin ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt ebenso, wenn eine nachweislich erforderliche Mängelbeseitigung trotz Pflicht scheitert.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

12. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausschluss des internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Rechte des Verbrauchers im Bereich der Rechtswahl bleiben unberührt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

13. Widerrufsrecht

Verbraucherinnen haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Hej Lille.

14. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Georgsmarienhütte.

(2) Hej Lille ist nicht dazu verpflichtet und nimmt auch nicht freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Herzlichen Dank, dass du Teil von Hej Lille bist.
Mit deiner Buchung unterstützt du nachhaltigen Konsum und gibst Kinderkleidung ein zweites Leben.

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© hej lille kids • second-hand 2025
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